Schülervertretung

Verantwortung übernehmen

Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern in schulischen Gremien ist nicht nur durch die §§ 73 und 74 NSchG geregelt, sondern in der IGS Rotenburg i.S. demokratischen Handelns gezielt erwünscht, wobei „die Mitwirkung der Schülervertretungen [...] allerdings kein Recht auf Mitbestimmung [begründet], sondern [...] sich auf die Wahrnehmung von Erörterungs-, Anhörungs- und Informationsrechten [beschränkt].“1
Die Schülerinnen und Schüler in der Schülervertretung der IGS Rotenburg arbeiten in unterschiedlichen Gremien der Schule mit, u.a. dem Schülerrat, dem Schulvorstand oder in den Fachkonferenzen. Hier können sie sich an allen Belangen beteiligen und ihre Position der Schülerschaft miteinbringen.

Darüber hinaus engagiert sich die Schülervertretung in schulischen Projekten, z.B.

  • am Projekt Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage,
  • bei der Durchführung des Sozialen Tages – Schüler Helfen Leben
  • oder bei der fortwährenden Gestaltung unserer Schule.

Unterstützt werden die Schülervertrerinnen und -vertreter durch die SV-Beratungslehrer Alexander Schnur. Die Beteiligung der Schülervertretung ist durch das Nds. Schulgesetz (NSchG) geregelt. Nähere Informationen stellt die Nds. Landesschulbehörde hier zur Verfügung.

1 Nds. Landesschulbehörde: Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern in der Schule. https://www.landesschulbehoerdeniedersachsen.de/themen/schueler/schuulervertretung/schuelervetretung-mitwirkung-in-der-schule. 1.7.2017.